Liturgische Dienste · Kommunionhelfer · Lektoren · Mesner · Ministranten

Kommunionhelfer

Zur Mitwirkung bei der Darbringung der Eucharistie sind alle Gläubigen „kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet“. So hat es das 2. Vatikanische Konzil festgehalten.

Bischof Gerhard Ludwig Müller hat für unsere Pfarrei St. Konrad den Richtlinien der Diözese Regensburg entsprechend folgende Pfarrangehörige zum Kommunionhelfer bestellt:

Die Kommunionhelfer wurden vom Pfarrer nach Rücksprache mit dem Pfarrgemeinderat vorgeschlagen. Sie alle sind beauftragt, um beim Austeilen der Hl. Kommunion während der Messfeier zu helfen und den Kranken und Alten die Eucharistie zu bringen. In besonderen Situationen dürfen die Kommunionhelfer die Eucharistie zur Verehrung aussetzen. Den Segen mit dem Allerheiligsten zu erteilen, ist dem Kommunionhelfer nicht gestattet.
Ein Einführungskurs ist die Voraussetzung zur Bischöflichen Beauftragung zum Kommunionhelfer.

24. Oktober 2006